Rechtsprechung
   VG Köln, 11.09.1984 - 14 K 5982/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5649
VG Köln, 11.09.1984 - 14 K 5982/83 (https://dejure.org/1984,5649)
VG Köln, Entscheidung vom 11.09.1984 - 14 K 5982/83 (https://dejure.org/1984,5649)
VG Köln, Entscheidung vom 11. September 1984 - 14 K 5982/83 (https://dejure.org/1984,5649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,5649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 217
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VG Stuttgart, 14.12.2015 - 7 K 3140/15

    Kommunalwahlrecht; Wahlrecht unter 16-jähriger; Familienwahlrecht

    Darüber hinaus wird teilweise in der Rechtsprechung bei entsprechender Einsichtsfähigkeit die Prozessfähigkeit in Fällen bejaht, in denen im Verfassungsrecht die Grundrechtsmündigkeit und als Folge davon die Legitimation zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde anerkannt wird (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 26.8.1975 - V B 22.73 - zum Petitionsrecht; VG Köln, Beschluss vom 11.9.1984 - 14 K 5982/83 - zum Kriegsdienstverweigerungsrecht; jeweils juris).
  • VG Bremen, 24.10.1996 - 2 A 133/95
    Liegt eine Grundrechtsmündigkeit eines Minderjährigen vor, ist er prinzipiell auch als handlungsfähig im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts anzusehen (VG Köln, B. v. 11.09.1984 - 14 K 5982/83 in NVwZ 1985, S. 217, 218; Kopp, Komm. zum VwVfG, zu § 12, Rdnr. 7; kritisch Robners "Partielle Handlungsfähigkeit Minderjähriger im öffentlichen Recht" in DVBl. 1987, 709, 713).
  • VG Darmstadt, 23.06.2023 - 5 K 759/23

    Untätigkeitsklage infolge unterbliebener Weiterleitung eines Einbürgerungsantrags

    Sie verschließt nämlich nicht die Möglichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage gegen die Einbürgerungsbehörde, sondern führt allenfalls zu einer Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO (vgl. zu gestuften Verfahren VG Köln, NVwZ 1985, 217 (219)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht